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Frühjahrsmarkt fällt aus

Aufgrund der dynamischen Verbreitung des Coronavirus sehen auch wir uns in der Verantwortung und folgen sowohl der Empfehlung des Bundes als auch des nun verbindlich im Kabinett beschlossenen Verbots für Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern bis zum Ende der Osterferien. Der für den 05.04.2020 geplante Frühjahrsmarkt fällt somit zum Schutz der Bevölkerung aus.

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Im Bericht aus der Kabinettssitzung vom 10. März 2020 heißt es:

Das Gesundheitsministerium wurde beauftragt, Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern zunächst bis zum Ende der Osterferien (einschließlich 19.04.2020) zu untersagen. Bei Veranstaltungen zwischen 500 und 1.000 Teilnehmern werden die Kreisverwaltungsverwaltungsbehörden eine genaue Risikobewertung vornehmen, im Zweifel wird Zurückhaltung empfohlen. Das Gesundheitsministerium wird ab morgen dazu eine Hotline für Bürgermeister und Gemeinden einrichten. Bei Veranstaltungen unter 500 Personen soll es weiterhin die Entscheidung jedes Einzelnen sein, ob diese durchgeführt oder besucht werden. Bei der Risikobewertung gelten die Kriterien des Robert Koch-Instituts und des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).

Quelle: Bericht aus der Kabinettssitzung vom 10. März 2020